Der Erwerb, Verkauf, Besitz, die Verwaltung und Verwaltung, direkt oder indirekt, von Beteiligungen an allen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland (in Bezug auf in der Schweiz ansässige Immobiliengesellschaften, im Einklang mit den Bestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland). Die Gesellschaft kann: entweder in eigenem Namen oder im Namen von Dritten alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte (in Bezug auf in der Schweiz gelegene Grundstücke, im Einklang mit den Vorschriften des schweizerischen Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind; Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; und Darlehen oder Garantien an Tochtergesellschaften, Aktionäre oder Dritte gewähren.