Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Finanzierung und die Veräußerung von Beteiligungen aller Art, insbesondere an andere Gesellschaften oder Unternehmen des Handels, der Industrie, des Immobilienwesens oder der Finanzen in der Schweiz und im Ausland, direkt oder indirekt, sowie der Kauf, Verkauf, die Verwaltung, Verwaltung, Ausbeutung und Wertsteigerung von Immobilien und alle damit verbundenen Geschäfte, unter Ausschluss aller Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verboten sind. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle und industrielle Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.