Die Gesellschaft bezweckt alle Immobiliengeschäfte, insbesondere die Immobilienvermittlung und den Immobilienhandel, ausser den durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäften. Die Gesellschaft kann, als Nebenzweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an anderen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, diese erwerben oder gründen; allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die ihren Zweck fördert und direkt oder indirekt damit zusammenhängt; diese Geschäfte für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter als Vertreter, Bevollmächtigter oder Kommissionär durchführen oder durch Dritte ausführen lassen; und Darlehen oder Garantien an Aktionäre, verbundene Gesellschaften oder Dritte gewähren.