Die Gesellschaft hat zum Zweck: das Fliesenlegen in allen Formen, den Erwerb und Verkauf von Rohstoffen und allen Gegenständen, die für ein Fliesenunternehmen dienen. Sie kann alle Immobilien, Konzessionen, Maschinen, Transportmittel, Einrichtungen erwerben und alle Finanzoperationen durchführen, die mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Sie kann, vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen, neue Geschäftszweige einführen. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen errichten und sich durch Beteiligung oder auf andere Weise an allen Unternehmen und Geschäften beteiligen, die ihr bei der Verwirklichung ihres Zwecks helfen können.