Jede Tätigkeit im Bereich des Bauwesens und des Ingenieurwesens, insbesondere die Tätigkeit als Generalunternehmer im Bauwesen. Sie kann Generalunternehmerverträge abschließen, die Planung, Leitung und Ausführung von Bauarbeiten in den Bereichen Wohnen, Gewerbe und Verwaltung selbst oder durch Dritte übernehmen, sowie die Instandhaltung, Renovation und Erneuerung von Gebäuden und zugehörigen Infrastrukturen, die Erschließung von Grundstücken und die Anlage von Gärten durchführen. Sie kann Arbeiten an Ober- und Unterbauten, Straßenpflasterungen, Putz- und Gipsarbeiten ausführen, sowie Dienstleistungen erbringen und Arbeiten für öffentliche und private Auftraggeber durchführen, wie die Instandhaltung von Gebäuden, Straßen- und Platzreinigung, Schneeräumdienst, Grabungen, Füllungen, Entfernung und Transport von mineralischen Materialien, Erschließungsarbeiten. Sie kann zudem in der Schweiz und im Ausland Immobilien kaufen, verkaufen, verwalten, errichten und renovieren, sowie an ähnlichen Gesellschaften teilhaben.