Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Steinbruchs. Um dieses Ziel zu erreichen, kann sie selbst oder durch Dritte alle finanziellen, kommerziellen, zivilen, mobiliären und immobiliären Geschäfte (soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland unterliegen) tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder die Erreichung und Erweiterung dieses Zwecks erleichtern. Die Gesellschaft kann sich durch Fusion, Zeichnung, Beteiligung oder Finanzierung an allen in der Schweiz und im Ausland zu gründenden Gesellschaften oder Unternehmen beteiligen; sie kann Zweigniederlassungen errichten.