Der Betrieb eines Casinos in Meyrin. Die Gesellschaft kann ebenfalls, sei es in eigenem Namen oder im Namen Dritter, alle finanziellen, industriellen, kommerziellen, mobiliären oder immobilienbezogenen Geschäfte tätigen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder die ihre Verwirklichung und Erweiterung erleichtern. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks geeignet sind.