Die Gesellschaft hat den Zweck, alle Bereiche des Weinbaus zu betreiben, den Weinbau zu kultivieren, zu produzieren, zu verarbeiten, zu vermarkten und zu fördern, und zwar unter strikter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer (BstG) und des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BBG). Die Gesellschaft kann:
- jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, sowohl mobil als auch immobil, direkt oder indirekt im Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben;
- Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen;
- an allen Unternehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung stehen, teilnehmen;
- Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.