Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung aller Geschäfte im Bereich des Immobilienwesens, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, insbesondere den Handel, die Verwaltung und die Verwaltung von Immobilien, den Bau, die Umgestaltung, die Renovation, die finanzielle und technische Verwaltung, den Maklerdienst sowie den Verkauf aller Immobilien und aller dinglichen Rechte. Die Gesellschaft kann im Allgemeinen alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären und immobilienbezogenen Geschäfte tätigen, die einen direkten oder indirekten Bezug zum Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland haben. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.