Die Gesellschaft bezweckt, ihren Mitgliedern durch gemeinsame Anstrengungen dieser, preiswerte Wohnungen zu beschaffen, insbesondere im Rahmen des Bundesgesetzes über den Wohnungsbau (WBG) vom 21. März 2003 und des Gesetzes über den Bau von öffentlich nützlichen Wohnungen (LUP) vom 24. Mai 2007. Zu diesem Zweck bemüht sie sich: a) um den Erwerb von Bauland in Baurecht oder in Eigentum; b) um den Bau von Wohngebäuden; c) um den Erwerb von Wohngebäuden zur Sanierung; d) um die Vermietung und den Verkauf von Wohnungen ausschließlich an ihre Mitglieder. Die Gesellschaft verpflichtet sich, keine spekulativen Geschäfte zu tätigen. Die Gesellschaft verpflichtet sich, keine mit staatlicher Unterstützung oder auf von einer öffentlichen Körperschaft verkauften oder zur Verfügung gestellten Bauland durchgeführten Geschäfte später in eine Stockwerkeigentumschaft umzuwandeln. Die Genossenschaft kann an Unternehmen teilnehmen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, und die Mitgliedschaft in den Dachorganisationen der öffentlich nützlichen Wohnbaugenossenschaften erwerben.