1) Der Zweck der Gesellschaft ist die Erwerbung, Halten, Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland; alle Immobiliengeschäfte, die der Bundesgesetzgebung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland unterliegen oder durch diese verboten sind, sind ausgeschlossen. 2) Die Gesellschaft kann: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, mobile oder immobile Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an jedem Unternehmen teilnehmen, das einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck hat.