Der Betrieb einer Schuhmacherei und das Angebot aller mit Schuhen und Leder verbundenen Aktivitäten sowie der Verkauf von Lederwarenartikeln. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, beweglichen oder unbeweglichen Geschäfte tätigen, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.