Die Gesellschaft hat zum Ziel, alle Finanz-, Handels- oder Immobiliengeschäfte, gleich welcher Art, durchzuführen, an jedem Unternehmen oder jeder Gesellschaft teilzunehmen, das Vermögen von beweglichen oder unbeweglichen Gütern zu verwalten, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann: jede Finanz-, Handels- oder Industrietätigkeit, beweglich oder unbeweglich, direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung bringen; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung stehen; Tochtergesellschaften, Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.