a) den Erwerb, Verkauf, Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen; b) den Kauf, Verkauf und die Vermittlung von allen Immobilien. Die Gesellschaft kann: entweder auf eigene Rechnung oder auf Rechnung von Dritten, alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen; Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; Kredite oder jede andere Form der Finanzierung an ihre Aktionäre, Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritte gewähren und Sicherheiten aller Art zugunsten dieser Personen stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf die Vermögenswerte der Gesellschaft.