Der Verein verfolgt keinen Gewinnzweck; sein Ziel ist es, den Betrieb der CEESV zu ermöglichen. In dieser Funktion trifft er die erforderlichen Vorkehrungen (finanzieller und administrativer Art), die ihm übertragen sind, insbesondere im Rahmen der Anwendung von Konventionen und Vereinbarungen, die für die Bereiche der Krankenhausversorgung und der medizinischen Sozialbetreuung gelten und deren Anwendbarkeit von der CEESV validiert wird, oder im Rahmen der Mandate, die ihm von seinen Mitgliedern anvertraut werden. Im Falle eines Konventionslosen Regimes kann die CEESV aufgefordert werden, ihren Zweck im Rahmen eines kantonalen oder bundesstaatlichen Tarifs zu verfolgen. Die CEESV kann auch eine umfassendere Rolle bei den Beziehungen zwischen den Partnern spielen.