Betrieb von öffentlichen Einrichtungen wie Bars, Restaurants, Nachtclubs sowie alle Tätigkeiten, die mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen; die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen, entgeltlich oder unentgeltlich, gewähren und für die Verpflichtungen dieser Gesellschaften Sicherheiten jeder Art, einschließlich Garantien, Pfandrechte und treuhänderische Abtretungen von Gesellschaftsvermögen, einräumen (vgl. Statuten für den vollständigen Zweck)