alle Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere Kauf, Verkauf, Vermittlung, Finanzierung, Investition und Vermarktung, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) verbotenen Geschäfte (vgl. Statuten für den vollständigen Zweck).