Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, alle immobilienbezogenen Tätigkeiten sowie den Erwerb, das Halten und den Verkauf von Beteiligungen auszuüben, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann, als sekundären Zweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an anderen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, diese erwerben oder gründen; allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die ihre Entwicklung fördert und direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt; diese Geschäfte für sich selbst oder im Auftrag Dritter als Vertreter, Bevollmächtigter oder Kommissionär durchführen oder durch Dritte ausführen lassen; den Aktionären und Dritten Kredite gewähren, Leasingverträge abschließen, für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Kredite bürgen und ihre Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen sichern.