sämtliche Tätigkeiten zur Vermittlung von Dritten und Fachleuten im Finanzbereich sowie sämtliche Dienstleistungen und Beratungen in finanziellen und immobilienbezogenen Angelegenheiten, jedoch unter Ausschluss aller Geschäfte, die unter das Bundesgesetz über die Finanzinstitute und die Verwalter von Vermögenswerten fallen. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.