Der Verein hat das Ziel, audiovisuelle und kinematographische Werke zu entwickeln, zu produzieren, mitzuproduzieren, zu realisieren und zu verbreiten, insbesondere Animationsfilme, ohne Ausschluss eines bestimmten Formats. Er hat die Aufgabe, als Produktionshaus für künstlerische, kulturelle, institutionelle oder bildungsbezogene Projekte zu fungieren, wobei besonderes Augenmerk auf die künstlerische Qualität und die Innovation der Formen gelegt wird. In diesem Rahmen kann der Verein insbesondere die Verbreitung, Verteilung und, falls erforderlich, den Verkauf der von ihm produzierten Werke auf jedem Träger und zu jeder Zeit sowie deren Ableitungen sicherstellen. Er kann auch Workshops, Vorführungen, öffentliche Präsentationen und kulturelle Vermittlungs- und Förderaktivitäten organisieren. Er entwickelt auch Theaterimprovisationsprojekte und künstlerische Installationen in Verbindung mit seinen Schaffungstätigkeiten. Er kann auch Werkzeuge und Software im Zusammenhang mit seinen audiovisuellen Tätigkeiten entwickeln. Um sein Ziel zu erreichen, kann der Verein jeden Vertrag abschließen und jede nützliche Operation durchführen, einschließlich finanzieller Operationen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit. Er kann mit anderen Organisationen in der Schweiz und im Ausland zusammenarbeiten, an Projekten teilnehmen, die ähnliche Ziele verfolgen, Rechte, Güter und Ausrüstungen erwerben, verwalten oder abtreten, die für seine Tätigkeiten nützlich sind, und Antennen, Tätigkeitsorte oder Vertretungen eröffnen. Der Verein hat keinen gewinnbringenden Zweck. Er kann wirtschaftliche Nebentätigkeiten ausüben, soweit sie direkt seinem Zweck dienen.