Der Kauf, Verkauf, die Vermietung, Verwaltung und Verwaltung aller beweglichen und unbeweglichen Güter, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Operationen; der Handel, das Groß- und Einzelhandelsgeschäft, die Reparatur aller Arten von Fahrzeugen sowie die Vermietung von Fahrzeugen, der Lebensmittelhandel; die Gesellschaft kann auch ihren Aktionären Kredite gewähren und/oder sich für Kredite, die Dritte ihren Aktionären gewähren, solidarisch verpflichten, bürgen oder sich als Bürge verpflichten und ihnen Hypothekarzettel in vollem Eigentum oder in treuhänderischer Eigenschaft zur Verfügung stellen; die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle kommerziellen, finanziellen, beweglichen und unbeweglichen Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder diesen fördern.