Der Betrieb eines Café-Restaurants. Die Gesellschaft kann ebenfalls: a) alle Geschäfts-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen; d) Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.