Der Betrieb von Zeitungs- und Zeitschriftenkiosken, der Kauf, die Einfuhr, der Verkauf und der Handel mit Kioskartikeln, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Postkarten, Schreibwaren, Tabakwaren aller Art und Artikeln für Raucher, Spielwaren, Spiele, elektronische Spiele auf jedem Trägermedium, Artikel für die Telekommunikation, Abonnements, Briefmarken, Souvenirs, Bekleidung, Süßigkeiten und Lebensmittel, alkoholische und nicht alkoholische Getränke. Darüber hinaus kann die Gesellschaft die Tätigkeit als Annahmestelle für Gesellschaften ausüben, die zur Organisation von Lotterien und Sportwetten berechtigt sind. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und kann an anderen Gesellschaften mit gleichem oder unterschiedlichem Zweck teilnehmen und jede rechtliche Handlung vornehmen, die direkt oder indirekt den Gesellschaftszweck fördert. Die Gesellschaft kann jede Handlung von kommerziellem, wirtschaftlichem und finanziellen Charakter ausführen, die mit dem Gesellschaftszweck verbunden ist oder ihn fördert. Sie kann bewegliche und unbewegliche Güter im Einklang mit den geltenden Gesetzen erwerben.