Die Gesellschaft bezweckt in der Schweiz und im Ausland den Kauf, Verkauf, Besitz, die Verwaltung und die Führung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder gründen; alle Geschäfte, die der Handels-, Industrie-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliensparte angehören, durchführen und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte; Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.