Die Übernahme von Beteiligungen in jeglicher Form (Holding) an Gesellschaften und Unternehmen, insbesondere die Beteiligung an Gesellschaften zur Realisierung von Initiativen und Entwicklung von Aktivitäten in den Bereichen Industrie, Handel, Finanzen und Dienstleistungen; die Finanzierung von Gesellschaften; die Koordination auf finanzieller und administrativer Ebene der Aktivitäten der Gruppengesellschaften. Darüber hinaus kann sie jede andere kommerzielle, direktionale, finanzielle oder sonstige Tätigkeit ausüben, die zur Erreichung und Förderung ihres Gesellschaftszwecks nützlich ist. Die Gesellschaft ist außerdem ermächtigt, bei ihren Aktionären und im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlichen Mittel zu sammeln.