Die Gesellschaft hat den Zweck, öffentliche Betriebe, insbesondere Restaurants, zu betreiben. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Geschäfte - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: hinsichtlich ihres Standorts - in der Schweiz oder im Ausland; hinsichtlich ihres Gegenstands - ob es sich um materielles (bewegliches oder unbewegliches) oder geistiges Eigentum oder um Dienstleistungen handelt; hinsichtlich ihrer Ausführung - sei es durch die Gesellschaft, durch Filialen der Gesellschaft, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Darlehensverträge mit ihren Gesellschaftern als Schuldnerin oder Gläubigerin abschließen oder ihnen Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.