Mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte bezweckt die Gesellschaft den Betrieb: aller Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere des Maklergeschäfts, der Immobilienvermittlung, des Erwerbs, der Verwaltung und des Verkaufs von Immobilien, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen, Beratungen und Tätigkeiten; aller Finanzgeschäfte (insbesondere die Planung von Finanzierungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften sowie die Steuer- und Versicherungsberatung in diesem Bereich). Als sekundäres Ziel kann die Gesellschaft, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte: alle Finanz-, Handels- oder Industrietätigkeiten, sei es mobil oder immobil, direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehend, ausüben; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.