Die Gesellschaft bezweckt alle Arbeiten im Bereich des Bauwesens, insbesondere jene der Isolation. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren, Grundstücke erwerben oder veräussern (mit Ausnahme von Tätigkeiten, die durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer untersagt sind), alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die zur Erfüllung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Bürgschaften leisten, Darlehen oder Vorschüsse an Gesellschafter oder Dritte gewähren.