Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an anderen schweizerischen und/oder ausländischen Gesellschaften, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, sowie die Verwaltung, Koordination und Finanzierung ihrer Tochtergesellschaften. Sie kann Kredite, Darlehen oder andere Finanzierungen an ihre direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie an ihre direkten oder indirekten Tochtergesellschaften gewähren und jede Art von Sicherheiten für ihre eigenen Verpflichtungen und die Verpflichtungen solcher Gesellschaften stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten, globalen Abtretungen, Sicherungsübereignungen, Garantieabtretungen und Entlastungserklärungen, auch wenn diese Kredite oder Sicherheiten unentgeltlich gewährt werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft mit den vorerwähnten Gesellschaften eine Liquiditätskompensation/Nettoliquiditätskonzentration (Cash-Pooling) durchführen oder sich daran beteiligen, einschließlich einer periodischen Kontokompensation (Balancing). Die Gesellschaft kann all dies auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugsbedingungen, zinslos und unter Ausschluss des Gewinnstrebens der Gesellschaft und unter Kumulation der Risiken tun.