Die Gesellschaft hat den Zweck, den Erwerb, die Verwaltung, die Nutzung, die Wertsteigerung, den Besitz, die Vermietung, die Verleihung und den Verkauf von beweglichen Gütern, insbesondere Kunstwerken, für eigene oder fremde Rechnung, den Erwerb, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann auch alle Handels- und Finanztransaktionen vornehmen, im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Verbindung stehen, sowie alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen gründen.