Die Gesellschaft bezweckt die Beteiligung an, den Erwerb von und die Übernahme von Anteilen an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland, sowie die Verwaltung und Führung von Unternehmen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen gründen. Die Gesellschaft kann auch an der Finanzierung anderer Gesellschaften der Gruppe, der sie angehört, im allgemeinen Interesse dieser teilnehmen; die Gesellschaft kann insbesondere ihren Aktionären, Tochtergesellschaften oder Dritten Darlehen gewähren oder erhalten, Garantien und Sicherheiten einräumen; allgemein kann die Gesellschaft alle Transaktionen durchführen und alle Massnahmen treffen, die zur Erreichung ihres Gesellschaftszwecks geeignet erscheinen oder damit in Zusammenhang stehen; die Gesellschaft kann insbesondere bewegliche und unbewegliche Güter erwerben, verwalten und veräussern, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte.