Der Erwerb in jeder Form, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen in der Schweiz und im Ausland. Die Gesellschaft kann Niederlassungen und Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland eröffnen und unterhalten, Dritte vertreten, Geschäfte tätigen und Vereinbarungen abschließen, die den Zweck der Gesellschaft fördern. Die Gesellschaft kann direkt oder indirekt kontrollierten Gesellschaften sowie Dritten, einschließlich ihrer direkten oder indirekten Aktionäre und direkt oder indirekt von diesen kontrollierten Gesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren und Garantien oder Sicherheiten jeder Art für Verpflichtungen dieser Gesellschaften gegenüber anderen Gesellschaften der Gruppe oder Dritten leisten, auch durch Verpfändung von Gesellschaftsvermögen oder durch Garantien jeder Art, auch wenn diese Garantien oder Sicherheiten mit oder ohne Entgelt gewährt werden. Die Gesellschaft kann Immobilien in der Schweiz und im Ausland erwerben, halten, belasten und veräußern, im Einklang mit den durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) auferlegten Beschränkungen.