Die Internationale Juristenkommission führt Aktivitäten auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene durch und ergreift insbesondere wirksame Maßnahmen, um: 1. Den Rechtsstaat und die Menschenrechte auf der Grundlage der im Präambel genannten grundlegenden Prinzipien zu unterstützen und zu fördern; 2. Die Unabhängigkeit der juristischen und judikativen Berufe sowie die Rechtspflege entsprechend den Standards des Völkerrechts zu fördern; 3. Die Annahme und Umsetzung internationaler Menschenrechtsnormen sowie anderer Rechtsregeln und -prinzipien, die die Menschenrechte und den Rechtsstaat unterstützen, zu fördern; 4. Zur Entwicklung und Stärkung eines Rechtssystems beizutragen, das Einzelpersonen und Gruppen vor Menschenrechtsverletzungen schützt; 5. Das Verständnis und die Achtung des Rechtsstaats, der Menschenrechte zu fördern und Unterstützung für diejenigen anzubieten, die davon ausgeschlossen sind; 6. Die Abschaffung der Todesstrafe zu fördern und alle Initiativen zu unterstützen, die dieses Ziel erreichen wollen.