Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Veräußerung und die Finanzierung von Beteiligungen an allen schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften oder Unternehmen, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (FIDLEG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann zudem in der Schweiz oder im Ausland: Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen gründen, Beteiligungen an allen Unternehmen und Einheiten erwerben und im weiteren Sinne an allen Unternehmen und Einheiten teilnehmen, mit Ausnahme aller durch das FIDLEG verbotenen Geschäfte; im eigenen Namen oder im Namen Dritter alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder diesen fördern können; und Kredite oder Garantien gewähren sowie direkte oder indirekte Finanzierungen, einschließlich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, an direkte oder indirekte Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Aktionäre und deren direkte oder indirekte Tochtergesellschaften oder an Dritte. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe von Gesellschaften und kann in dieser Eigenschaft die Interessen dieser Gruppe bei der Verfolgung ihres Zwecks berücksichtigen.