Der Kauf, Verkauf und die Vermittlung von Kunstgegenständen, Kunstsammlungen, Bildern und Skulpturen. Die Gesellschaft kann alle notwendigen Handlungen und Operationen durchführen, um ihren Zweck zu erreichen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und/oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann sich mit allen Geschäften befassen und alle Verträge abschließen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Die Gesellschaft kann Dritten, einschließlich der Aktionäre der Gesellschaft oder der Gesellschaften, an denen diese beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, mit oder ohne Gegenleistung.