Der Verkauf von Verpackungsartikeln, Dekorationsartikeln, Point-of-Sale-Verkaufsförderung (PLV), Merchandising oder anderen Kommunikations- und Kundenbindungsinstrumenten und allgemeiner alle Elemente, die den Verkauf in Einzelhandelsgeschäften und Vertriebsketten unterstützen können. Und im Allgemeinen alle industriellen, kommerziellen, finanziellen, zivilen, mobiliären oder immobilienbezogenen Geschäfte, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verbotenen Geschäfte, die direkt oder indirekt mit den oben genannten Gegenständen und allen ähnlichen oder damit verbundenen Gegenständen sowie allen anderen Gegenständen zusammenhängen, die geeignet sind, die Industrie und den Handel der Gesellschaft zu fördern oder zu entwickeln, insbesondere die Gründung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen, der Import und Export mit allen Ländern, die Errichtung, der Kauf, der Tausch, der Bau, die Errichtung, die Vermietung, die Anmietung, die Nutzung und der Verkauf aller für die Bedürfnisse der Gesellschaft erforderlichen Grundstücke, Industrie- und Handelsbetriebe.