alle Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen, insbesondere: die Verwaltung, Verwaltung, Nutzung und Wertsteigerung aller Immobilien, im eigenen Namen oder im Namen Dritter; der Kauf, Verkauf und die Vermittlung aller Immobilien; die Durchführung aller Renovierungs- und Umbauarbeiten an Immobilien; die Ausübung aller Mandate, die mit der Immobilientätigkeit verbunden sind. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Dritten Darlehen oder andere Formen der Finanzierung gewähren sowie Sicherheiten aller Art zugunsten ihrer Aktionäre oder Dritter stellen, insbesondere in Form von Garantien oder Pfandrechten. Die Gesellschaft kann zudem Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz oder im Ausland gründen; Beteiligungen an allen industriellen, kommerziellen oder finanziellen Unternehmen erwerben, veräußern und verwalten; Unternehmen gründen, erwerben oder finanzieren, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen.