Der Betrieb von Arztpraxen für alle medizinischen Tätigkeiten, einschließlich Diagnose und Behandlung psychiatrischer Erkrankungen sowie alle Beratungstätigkeiten. Die Gesellschaft kann an anderen Gesellschaften teilhaben, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann alle Finanz-, Handels- oder Industrieoperationen, bewegliche oder unbewegliche Operationen durchführen, mit Ausnahme aller Operationen, die durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verboten sind, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilhaben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.