Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von öffentlichen Einrichtungen sowie alle Tätigkeiten auf den Gebieten der Ernährung, Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck wie sie verfolgen, alle wirtschaftlichen, industriellen, finanziellen, mobiliären und immobiliären Geschäfte tätigen, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Geschäfte, und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.