Ausgenommen sind Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verboten sind. Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Förderung, Realisierung und Vermarktung von Immobilien, dem Kauf, Verkauf, Makeln und Verwalten von Immobilien. Sie kann auch jede Tätigkeit im Bereich des Baus und der Generalunternehmung ausüben, insbesondere im Rohbau, Ausbau sowie in der Fertigstellung, im Ingenieurbau, im öffentlichen Bauwesen, in der Dekoration und im Innenausbau. Darüber hinaus kann die Gesellschaft, als sekundären Zweck, alle Arten von Operationen durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen. Sie kann Dritten oder ihren Gesellschaftern Darlehen oder Garantien jeder Art gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.