Die Herstellung, Fertigung, der Verkauf, der Groß- und Einzelhandel, der Import und Export von Konfektionsartikeln und Gegenständen sowie Artikeln für Bekleidung aller Art und Güte (sowohl äußere als auch innere Bekleidung), von Schuhen und Accessoires, von Lederwaren und Reisegepäck sowie von kosmetischen Produkten, Parfüm oder Produkten für die persönliche Ästhetik. Die Verwaltung und Beratung von Geschäften, Verkaufsstellen und logistischen Lagern; die Übernahme von Agentur- und Vertretungsaufträgen in den oben genannten Bereichen. Die Übernahme, Vergabe und Ausbeutung von Marken und Lizenzen oder industriellem Know-how. Die Gesellschaft kann alle Handlungen kommerzieller, industrieller, immobilienrechtlicher Art durchführen, innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung (Unternehmensstättenfonds, Art. 2 Abs. 2 lit. a LAFE) auferlegten Grenzen, die als notwendig oder auch nur zweckmäßig für die Erreichung des Gesellschaftszwecks erachtet werden, einschließlich der Beteiligung an anderen Gesellschaften und der Errichtung von Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland.