Die Gesellschaft bezweckt die Errichtung von Bauten sowie den Erwerb, die Ausbeutung, Verwaltung, Nutzung und Veräusserung von Liegenschaften und dinglichen Rechten an Grundstücken gemäss Art. 2, Abs. 2, Bst. a des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Die Gesellschaft kann für eigene oder fremde Rechnung alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Sie kann an allen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, in der Schweiz oder im Ausland, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, Beteiligungen erwerben (und allgemeiner an diesen teilnehmen). Die Gesellschaft kann Liegenschaften im Rahmen der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland gesetzten Grenzen erwerben, halten, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären, den Gesellschaften derselben Gruppe und Dritten Darlehen oder andere Formen der Finanzierung gewähren sowie für direkte oder indirekte Aktionäre, Gesellschaften derselben Gruppe und Dritte Sicherheiten aller Art leisten, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Treuhandabtretungen als Sicherheit für die Vermögenswerte der Gesellschaft, auch wenn diese Darlehen, Finanzierungen oder Sicherheiten ohne Entgelt oder Gegenleistung gewährt werden. Die Gesellschaft kann für die Gruppe, der sie angehört, Zentralisierungsaufgaben im Bereich der Finanzen übernehmen.