Die Gesellschaft hat zum Zweck die Verwaltung und den Betrieb von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Unternehmen und landwirtschaftlichen Grundstücken sowie die Durchführung von landwirtschaftlichen Arbeiten. Sie kann sich mit allen Geschäfts-, Industrie- und Immobilientätigkeiten befassen und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks geeignet sind. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben oder Subunternehmer beauftragen. Sie kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite gewähren, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen absichern und ihre Vermögenswerte als Sicherheit für alle Forderungen einsetzen.