Alle Operationen, die direkt oder indirekt mit der Beteiligung an Unternehmen in irgendeiner Form zusammenhängen, sei es in Form einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft, sowie die Verwaltung, Führung, Kontrolle und Entwicklung dieser Beteiligungen, mit Ausnahme von Beteiligungen an Gesellschaften mit Immobilienzweck in der Schweiz. Die Gesellschaft kann alle Operationen von vermögensrechtlicher, mobiliarer, immobilierer, kommerzieller, industrieller oder finanzieller Art durchführen, sowie alle Transaktionen und Operationen, die direkt oder indirekt die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks oder dessen Erweiterung fördern und erleichtern. Sie kann auch ihre Liquidität anlegen und verwalten. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auch durch schweizerische oder ausländische Zweigniederlassungen ausüben. Sie kann auch den Erwerb, die Verwaltung, die Ausbeutung, den Verkauf oder die Vermietung von allen Immobilien, Mobilien, Nicht-Mobilien und im Allgemeinen alle immobilienrechtlichen Operationen durchführen, mit Ausnahme derjenigen von Immobilienhändlern und derjenigen, die sich auf Wohnimmobilien in der Schweiz beziehen. Sie kann insbesondere ihre Mittel für die Schaffung, Verwaltung, Wertsteigerung und Veräußerung eines Portfolios verwenden, das aus allen Titeln und Patenten jeder Herkunft besteht, an der Schaffung, Entwicklung und Kontrolle von Unternehmen teilnehmen, durch Einbringung, Zeichnung, Festübernahme oder Kauf- oder Optionsrecht und auf jede andere Weise alle Titel und Patente erwerben und durch Verkauf, Abtretung, Tausch oder auf andere Weise realisieren. Die Gesellschaft kann unter jeder Form Kredite aufnehmen, ausser durch öffentliches Angebot. Sie kann ausschliesslich durch private Platzierung Aktien und Obligationen sowie andere Titel, die Darlehen und/oder Forderungen darstellen, ausgeben. Die Gesellschaft kann Mittel, einschliesslich derjenigen aus Krediten und/oder Obligationen- oder Wertpapieremissionen, an ihre Tochtergesellschaften, verbundenen Gesellschaften und/oder jede andere Gesellschaft oder Person leihen. Sie kann auch Garantien gewähren und ihre Vermögenswerte ganz oder teilweise belasten, verpfänden oder mit Rechten belasten, um ihre eigenen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten sowie diejenigen jeder anderen Gesellschaft zu sichern und im Allgemeinen zu ihren Gunsten und/oder zu Gunsten jeder anderen Gesellschaft oder Person.