Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen sowie anderen Vermögenswerten ausschliesslich für eigene Rechnung. Die Gesellschaft übt keine der Bewilligungspflicht unterliegenden Tätigkeiten im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten in den Finanzmärkten aus, insbesondere betreibt sie keine kollektiven Kapitalanlagen, kein Vermögensverwaltungsgeschäft für Dritte und nimmt keine öffentlichen Einlagen entgegen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen gründen.