1) Der Zweck der Gesellschaft besteht als Holdinggesellschaft im Erwerb, Verkauf, der Verwaltung, dem Halten und der Verwaltung von Beteiligungen an allen Gesellschaften und Unternehmen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Handel, Industrie und Immobilien, mit Ausnahme aller in der Schweiz durchgeführten Immobiliengeschäfte, die nicht ausschließlich kommerziell genutzt werden. 2) Sie kann auch den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter an Handels- oder Industrieunternehmen in der Schweiz oder im Ausland durch den Kauf von Aktien, Obligationen, Anteilen, die Inhabung von Forderungen oder jede andere geeignete Form, den Erwerb von Patenten und Marken durchführen. 3) Sie kann alle Geschäfte abwickeln, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen, mit Ausnahme aller Geschäfte, die dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute unterliegen. 4) Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Dritten Kredite gewähren, sich für Kredite, die von ihren Aktionären oder Dritten aufgenommen wurden, verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Pfandbriefen oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und ihre Vermögenswerte verpfänden, um jede Forderung zu sichern. 5) Die Gesellschaft kann jede kommerzielle und finanzielle Tätigkeit ausüben, jede Investition oder andere Geschäfte, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen oder die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet sind. Sie kann diese Geschäfte für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter als Vertreter oder Bevollmächtigter durchführen oder durch Dritte für ihre Rechnung ausführen lassen. 6) Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland teilnehmen.