Der Kauf, Verkauf, Import und Export von allen neuen oder gebrauchten Luxusartikeln, insbesondere im Bereich der Uhrenherstellung, Schmuck- und Juwelenherstellung. Die Gesellschaft kann auch: a) alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären oder immobiliären Transaktionen durchführen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) unterliegen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland zusammenhängen; d) Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.