Die Ausführung aller Aufträge im Bereich der Lohn-, Verwaltungs- und Rechnungswesenverwaltung, jede Tätigkeit im Bereich des Personalwesens, der Beratung und der Verwaltung von Outsourcing-Aufträgen (Auslagerung), die Entwicklung der menschlichen Beziehungen, die Prüfung und die Schulung des Personals im Back-Office, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Operationen, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Sie kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen Unternehmen fusionieren, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Entwicklung und Erweiterung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.