Der Betrieb eines Bauunternehmens für Hoch- und Tiefbau, für Ober- und Unterbau, für Zimmerarbeiten sowie eines Generalunternehmens (Generalunternehmer). Die Bereitstellung von Arbeitskräften im Baugewerbe. Die Bauleitung, Sanierung und Renovation von Gebäuden, Bauten und Bauwerken sowie die Ausführung von Pflasterarbeiten. Die Vergabe und Untervergabe von Bauleistungen. Der Import, Export, die Vertretung und der Handel mit Anlagen, Produkten und Materialien im Zusammenhang mit dem Baugewerbe. Der Kauf, Verkauf, die Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien. Die Durchführung jeder anderen industriellen, kommerziellen und finanziellen Transaktion, die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich ist. Die Übernahme von Vertretungen, Anteilen, Beteiligungen und Interessen an anderen Gesellschaften oder Unternehmen mit einem ähnlichen oder verwandten Zweck.