Der Kauf, Verkauf und die Entwicklung im eigenen Namen oder in Zusammenarbeit mit Dritten von geistigem Eigentum im weiteren Sinne und insbesondere im Hinblick auf Luftreinigungstechniken sowie die kommerzielle Nutzung dieses geistigen Eigentums durch die Vergabe von Nutzungsrechten. Die Gesellschaft kann alle Handels-, Industrie- und Immobiliengeschäfte durchführen, die durch die geltende Gesetzgebung (Unternehmenszweck, Art. 2 Abs. 2 lit. a LAFE) vorgeschrieben sind, die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks als notwendig oder auch nur zweckmäßig erachtet werden, einschließlich der Beteiligung an anderen Gesellschaften oder der Gründung von Niederlassungen in der Schweiz oder im Ausland.